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Jugendschutzbeauftragter (JSB)

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Jugendschutz

Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?

Gemäß § 7 Abs.1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages kurz JMStV müssen geschäftsmäßige Betreiber von allgemein zugänglichen Online-Angeboten, welche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte bereitstellen, einen Jugendschutzbeauftragten benennen.

Als jugendbeeinträchtigende Inhalte werden Soft-Erotik und FSK16 Angebote bezeichnet. Bei Pornografie und FSK18 Angeboten spricht man von jugendgefährdend.

Diese Pflicht trifft neben Content-, Host- und Access-Provider auch die Anbieter von Suchmaschinen.

- Content Provider ist jeder, der eigene Inhalte zur Nutzung im Internet bereitstellt.
- Host Provider ist jeder, der fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält.
- Access Provider ist jeder, der Zugang zu fremdem Inhalt vermittelt.

 

Was droht bei Missachtung?

In erster Linie kann es zu deutlichen Geldbußen kommen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zum Jugendschutz nicht nachkommen.
Weit verbreitet sind kostspielige Abmahnungen von Mitbewerbern, welche Sie leicht durch uns verhindern können.
Gerade im direkten Kundenkontakt bei Cams und Shops kommt es ohne Jugendschutzbeauftragten oft zu einer unbefriedigenden Kommunikation mit Ihren Kunden.
Durch die Wahl von einem falschen Altersverifikationssystem (AVS) können Ihnen lukrative Kunden verloren gehen.

RotHai.TV hilft Ihnen schnell und einfach.

 

Muss der Jugendschutzbeauftragte auf der Internetseite genannt werden?

Ein bestellter Jugendschutzbeauftragter muss (aktuell) nicht explizit auf der Internetseite genannt werden.
Jugendschutzbehörden und Mitbewerber überprüfen allerdings die Bestellung des Jugendschutzbeauftragten.
Dies erfolgt in der Regel im Impressum. Um unnötige Abmahnversuche und Nachfragen zu unterbinden,
empfehlen wir ausdrücklich die Benennung
auf der Internetseite. Zusätzlich sollte eine eventuell wechselnde Gesetzeslage bedacht werden.

Unsere Kunden, welche den Jugendschutzberater gebucht haben, dürfen folgenden Hinweis auf Ihrer Internetseite (z.B. im Impressum) anbringen.

 HTML Code:

<p><strong>Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV:</strong><br />

  www.RotHai.TV<br />

<a href="/jugendschutzbeauftragter-jsb.html" target="_blank">Jugendschutzbeauftragter</a><br />

jsb [at] RotHai.TV</p>


  Ergebnis

Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV:

RotHai.TV

Jugendschutzbeauftragter

jsb [at] RotHai.TV

Zur direkten Verdeutlichung können Sie alternativ auch folgende Texte oder Banner nutzen: Jugendschutzberater - Banner

 

Kann ich selbst Jugendschutzbeauftragter für meine Internetseite sein?

Dies ist nicht möglich.
Der Jugendschutzbeauftragte darf nicht identisch mit dem Betreiber des Angebotes sein.

 

Benötige ich einen JSB falls meine Internetseiten im Ausland verwaltet werden (USA, Russland, Holland)?

Ja, alleine Ihre Situation ist entscheidend.
Leider hält sich der gefährliche Irrglaube hartnäckig, dass mit dem Hosterwechsel nicht mehr die deutschen Gesetze gelten.
Von welchem Provider Sie Ihre Internetseite verwalten lassen, ist vollkommen unerheblich.

 

Was berechnen wir für unsere Leistungen?

Für 7,99 € (6.71 € netto) pro Monat erhalten Sie unseren Service für 1-5 Domains.
Ab der vierten Domain erhalten Sie unseren Dienst für 2,49 € (2,09 € netto) pro weiterer Domain.
Es fallen keine einmaligen Gebühren oder versteckte Kosten an.
Zusätzliche Domains, welche ausschließlich auf die bezahlten Domains weiterleiten, sind kostenfrei. 

 

Sie haben noch Fragen?

Wir freuen uns auf Ihre Meldung. Hier geht es zum Live Chat.

Eingang
(Achtung der Aufbau dauert etwas)
Alternativ freuen wir uns auf Ihre Mail an: jsb [at] RotHai.TV

 

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